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Der Forstdienst der autonomen Provinz Südtirol zum Mountainbiken
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29.09.2015 / 1947 Tage alt
[Legal Biken]
Interessant ist dieses Informationsblatt des Südtiroler Forstdienstes besonders aus österreichischer Sicht. Hier werden die gleichen Themen wie bei uns angesprochen, doch aus einer ganz anderen Perspektive betrachtet.
Hier ein Auszug:
Unsere Nachbarn in Nordtirol regeln die Sache so: Dort ist das Mountainbiking grundsätzlich verboten und wird nur auf ausgewiesen Strecken erlaubt.
Solche Regelungen wären für uns in Südtirol kontraproduktiv zum eigentlich angestrebten Ziel der Verbesserung der Zugänglichkeit des Touristen zu dieser Sportart. In der Freizeit soll der Zugang zur Natur für alle offen bleiben.
Wir können nur sagen: Hoffentlich lernt man bei uns von unseren südlichen Nachbarn.
Das Thema wird aber nicht auf die leichte Schulter genommen, sonder in facettenreich diskutiert. Den Punkten Haftung und Entschädigungen der Grundbesitzer für ausgeschilderterte Routen wird weiter Raum eingeräumt.
Übrigens wird im Trentino, dass in diesem Beitrag auch angesprochen wird, die aktuelle Gesetzeslage bezüglich des Befahrens von Wegen geändert wird: Die aktuell gültige Variante der der "Zwei Meter Regel" fällt! Das Fahren auf Steigen und Wegen wird ausdrücklich erlaubt, wobei eine Beschilderung Biker auf "besonders geeignete Wege" lenken soll. Es wird ein normiertes Verfahren geben, um einzelne Wege exclusiv für Fußgänger zu reservieren
Das gesamte Infoblatt könnt ihr hier downloaden.
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upmove
https://www.upmove-mtb.eu/legal-biken/legal-biken-magazin/der-forstdienst-der-autonomen-provinz-suedtirol-zum-mountainbiken/magazin-rubrik-legal-biken/984d16e775.html
Der Forstdienst der autonomen Provinz Südtirol zum Mountainbiken Rubrik , Autor: upmove
Aktuell News über Der Forstdienst der autonomen Provinz Südtirol zum Mountainbiken, , Autor: upmove
Du suchst Informationen über Der Forstdienst der autonomen Provinz Südtirol zum Mountainbiken dann bist Du in der Rubrik des upmove.eu Magazin richtig!
Interessant ist dieses Informationsblatt des Südtiroler Forstdienstes besonders aus österreichischer Sicht. Hier werden die gleichen Themen wie bei uns angesprochen, doch aus einer ganz anderen Perspektive betrachtet.
Legal Biken Magazin: Der Forstdienst der autonomen Provinz Südtirol zum Mountainbiken
Hier ein Auszug:
Unsere Nachbarn in Nordtirol regeln die Sache so: Dort ist das Mountainbiking grundsätzlich verboten und wird nur auf ausgewiesen Strecken erlaubt.
Solche Regelungen wären für uns in Südtirol kontraproduktiv zum eigentlich angestrebten Ziel der Verbesserung der Zugänglichkeit des Touristen zu dieser Sportart. In der Freizeit soll der Zugang zur Natur für alle offen bleiben.
Wir können nur sagen: Hoffentlich lernt man bei uns von unseren südlichen Nachbarn.
Das Thema wird aber nicht auf die leichte Schulter genommen, sonder in facettenreich diskutiert. Den Punkten Haftung und Entschädigungen der Grundbesitzer für ausgeschilderterte Routen wird weiter Raum eingeräumt.
Übrigens wird im Trentino, dass in diesem Beitrag auch angesprochen wird, die aktuelle Gesetzeslage bezüglich des Befahrens von Wegen geändert wird:
Die aktuell gültige Variante der der "Zwei Meter Regel" fällt!
Das Fahren auf Steigen und Wegen wird ausdrücklich erlaubt, wobei eine Beschilderung Biker auf "besonders geeignete Wege" lenken soll.
Es wird ein normiertes Verfahren geben, um einzelne Wege exclusiv für Fußgänger zu reservieren
Das gesamte Infoblatt könnt ihr hier downloaden.
https://www.upmove-mtb.eu/uploads/blog_bild/723_small_723_775_microsoftedge29.09.2015120642.bmp.jpg" alt="kleinbild: Der Forstdienst der autonomen Provinz Südtirol zum Mountainbiken Headerbild

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