Am 15.Juni dieses Jahres war Franz G. mit seinem Mountainbike auf einer Forststraße mit seinem Rad unterwegs.
Die Idylle änderte sich schnell, als er vom Förster angehalten und aufgefordert wurde, sich auszuweisen. Für MountainbikerInnen in Österreich ist dies leider schon Teil der erholsamen und gesunden Freizeitbeschäftigung.
Es folgt eine Aufforderung zur Unterfertigung einer Unterlassungserklärung und zur Bezahlung von 200 Euro als Wiedergutmachung.
Nachdem Franz G. nicht klar war, was er mit der Zahlleistung wiedergutzumachen sollte, hat er zwar angeboten eine Unterlassung zu unterfertigen, jedoch abgelehnt die Wegemaut zu berappen. Auch die Aussage des christlichen Stiftes, das Geld karitativen Zwecken zuzuführen, hatte ihn nicht wirklich überzeugt.
So kommt es wie es kommen muss. Der Mountainbiker und die anwaltliche Vertretung des Stiftes Göttweig trafen sich heute vor Gericht.
Franz G. spart sich die Kosten für eine anwaltliche Vertretung da ohnehin nichts zu gewinnen ist, und nimmt das Urteil zur Kenntnis. Nun wartet er auf die Bekanntmachung der Benediktiner, welchem karitativen Zweck die 500 Euro, die er nun an deren Anwalt zu bezahlen hat, zugeführt werden.
Zusätzlich werden noch ca. 300 Euro Gerichtskosten fällig. Somit darf man als MountainbikerIn in Österreich beim Radln auf einer Forststraße mit einem Ticket von ca. 800-900 Euro pro Fahrt rechnen.
Nicht immer werden derartige Begegnungen zivilisiert vor Gericht ausgetragen. Fallen stellen, Draht quer über den Weg spannen und
aggressive Handlungen führen zwar nicht zu Spenden für einen "Guten Zweck" trüben aber regelmäßig den Tag erholungsuchender RadfahrerInnen in Österreich.
Mountainbiken ist in Österreich verboten außer es gibt eine Erlaubnis des Grundeigentümers bzw. des Wegehalters.
Diese Situation ist europaweit einzigartig. upmove die Interessenvertretung der österreichischen MountainbikerInnen setzt sich daher für die Öffnung von Forststraßen und Forstwegen für das Radfahren ein. Dies auf eigenes Risiko und im Nachrang gegenüber allen anderen Erholungssuchenden sowie natürlich der forstwirtschaftlichen Nutzung.